Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
Wir haben die wichtigsten Punkte aus dem aktuellen Rundschreiben für Sie zusammengefasst:
1. Informationen für Privatpersonen und Arbeitnehmer
- Steuererklärungsfristen: Die verlängerten Abgabefristen bleiben bestehen. Für das Steuerjahr 2024 endet die Frist für nicht beratene Steuerpflichtige am 31.07.2025, für beratene Mandanten am 30.04.2026.
- Digitaler Steuerbescheid: Ab 2026 wird die elektronische Bekanntgabe von Bescheiden ohne vorherige Einwilligung zum Regelfall. Ein Widerspruch zugunsten der Papierform ist jedoch weiterhin möglich.
- Familie: Das Kindergeld steigt ab 2026 auf 259 € pro Kind. Der steuerliche Grundfreibetrag wird für 2025 auf 12.096 € und für 2026 auf 12.348 € angehoben.
2. Informationen für Unternehmer und Arbeitgeber
- E-Rechnung: Seit dem 01.01.2025 ist die E-Rechnung im B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtend. Achten Sie auf die Übergangsregelungen bis 2028 für den Versand sonstiger Rechnungsformate (z. B. PDF).
- Mindestlohn & Sozialversicherung: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 auf 13,90 € pro Stunde. Entsprechend passt sich auch die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs an.
- Investitionsanreize: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 30.06.2025 und dem 01.01.2028 angeschafft werden, ist wieder eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % möglich.
3. Fokus Kapitalgesellschaften
- Anhebung der Schwellenwerte: Durch neue Größenklassen im Handelsrecht werden viele Unternehmen als „kleiner“ eingestuft, was zu Erleichterungen bei der Offenlegung und Prüfungspflicht führt.
- E-Bilanz: schäftsjahr 2024 müssen der E-Bilanz zusätzlich unverdichtete Kontennachweise beigefügt werden